Ablauf der Ausstellung eines Kinderreisepasses bei Leihmutterschaft

1. Schritt – Erhalt der Geburtsurkunde des Kindes

Der Ablauf der Ausstellung eines Kinderreisepasses bei Leihmutterschaft umfasst mehrere rechtliche und organisatorische Schritte, die nach der Geburt des Kindes in der Ukraine erfolgen.


Nachdem Ihr Kind aus der Entbindungsklinik entlassen wurde, muss beim ukrainischen Standesamt (РАГС) eine ukrainische Geburtsurkunde beantragt werden.

Dafür sind im Voraus folgende Unterlagen vorzubereiten:

  • Original der Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische,
  • beglaubigte und übersetzte Kopien der Reisepässe beider Elternteile,
  • Bescheinigung über die genetische Verwandtschaft (ausgestellt von der Reproduktionsklinik),
  • ärztliche Geburtsbescheinigung (ausgestellt von der Entbindungsklinik),
  • notariell beglaubigte Erklärung der Leihmutter, in der sie ihr Einverständnis zur Eintragung der zukünftigen Eltern in die Geburtsurkunde des Kindes erklärt,
  • notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses der Leihmutter.

Diese Unterlagen werden beim Standesamt eingereicht. Nach 1–2 Arbeitstagen erscheinen beide Ehepartner beim Standesamt, um die ukrainische Geburtsurkunde zu erhalten, in der sie als Eltern des Kindes eingetragen sind.

(Gemäß ukrainischem Recht gelten die Eheleute, die an einem Programm der Leihmutterschaft teilnehmen, als gesetzliche und biologische Eltern des Kindes – unabhängig davon, ob das genetische Material eines oder beider Elternteile verwendet wurde.)

2. Schritt – Vorbereitung der Unterlagen für die deutsche Botschaft

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche,
  • notarielle Erklärung der Leihmutter über ihr Einverständnis zur Eintragung der zukünftigen Eltern in die Geburtsurkunde des Kindes, mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche,
  • notarielle Erklärung der Leihmutter über ihren Familienstand mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche:
    a. Wenn sie zuvor verheiratet war – Heiratsurkunde mit Stempel der regionalen Justizverwaltung sowie vollständiger Auszug aus dem Eheregister,
    b. Scheidungsunterlagen (Gerichtsbeschluss; bei Scheidungen vor Juli 2010 – Scheidungsurkunde),
    c. Auszug aus dem Register über den Geburtsnamen oder andere Unterlagen über Namensänderungen,
    d. falls die Leihmutter verwitwet ist – Sterbeurkunde des Ehegatten.
  • Geburtsurkunde der Leihmutter mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche,
  • interner Pass (und ggf. Reisepass) der Leihmutter mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche,
  • zwei Fotos des Kindes (3×4 cm),
  • ärztliche Geburtsbescheinigung (aus der Entbindungsklinik),
  • ukrainische Geburtsurkunde des Kindes.

Alle notariellen ukrainischen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt sein.

Mit diesen Unterlagen erscheinen das Ehepaar, das Kind und die Leihmutter gemeinsam in der deutschen Botschaft.

Dort erkennt der Vater die Vaterschaft an, und die Leihmutter erklärt ihr Einverständnis zur Anerkennung der Vaterschaft. Außerdem wird entweder eine Sorgeerklärung oder eine gerichtliche Entscheidung über die genetische Abstammung erstellt.

Kurz danach wird für das Kind der Kindereisepass (Kinderreisepass) ausgestellt. Sobald dieser ausgehändigt wurde, können die Eltern gemeinsam mit dem Kind die Ukraine verlassen.

 

Ablauf der Ausstellung eines Kinderreisepasses bei Leihmutterschaft

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