Der Ablauf der Ausstellung eines Kinderreisepasses bei Leihmutterschaft umfasst mehrere rechtliche und organisatorische Schritte, die nach der Geburt des Kindes in der Ukraine erfolgen.
Nachdem Ihr Kind aus der Entbindungsklinik entlassen wurde, muss beim ukrainischen Standesamt (РАГС) eine ukrainische Geburtsurkunde beantragt werden.
Dafür sind im Voraus folgende Unterlagen vorzubereiten:
Diese Unterlagen werden beim Standesamt eingereicht. Nach 1–2 Arbeitstagen erscheinen beide Ehepartner beim Standesamt, um die ukrainische Geburtsurkunde zu erhalten, in der sie als Eltern des Kindes eingetragen sind.
(Gemäß ukrainischem Recht gelten die Eheleute, die an einem Programm der Leihmutterschaft teilnehmen, als gesetzliche und biologische Eltern des Kindes – unabhängig davon, ob das genetische Material eines oder beider Elternteile verwendet wurde.)
Erforderliche Unterlagen:
Alle notariellen ukrainischen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt sein.
Mit diesen Unterlagen erscheinen das Ehepaar, das Kind und die Leihmutter gemeinsam in der deutschen Botschaft.
Dort erkennt der Vater die Vaterschaft an, und die Leihmutter erklärt ihr Einverständnis zur Anerkennung der Vaterschaft. Außerdem wird entweder eine Sorgeerklärung oder eine gerichtliche Entscheidung über die genetische Abstammung erstellt.
Kurz danach wird für das Kind der Kindereisepass (Kinderreisepass) ausgestellt. Sobald dieser ausgehändigt wurde, können die Eltern gemeinsam mit dem Kind die Ukraine verlassen.
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